Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V.

Tarifpolitik

Ausfluss der in Art 9 Abs 3 des Grundgesetzes geregelten Vereinigungsfreiheit ist die Tarifpolitik.

Der Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V. schließt selbst keine Tarifverträge ab. Er unterstützt jedoch die zusätzlich in Tarifträgerverbänden (Metallindustrie, Holz- und Textilindustrie, Handel) organisierten Mitglieder bei der Anwendung und Auslegung der Tarifverträge.

In einigen Mitgliedsunternehmen verhandelt der Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V. zusammen mit den Unternehmen über den Abschluss von Haustarifverträgen (Gesundheitswesen, Getränkeindustrie).

 

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